Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung.
Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
- Firmen,
- Behörden oder
- Vereine.
Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie
- nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
- in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
- als fahrbare Baubuden gebraucht werden.
Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:
- Arbeitsmaschinen,
- Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
- Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
- Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.
Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Kurztext
- Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
- im öffentlichen Straßenverkehr mitgeführte Kfz-Anhänger brauchen eine Zulassung
- mit der Zulassung erhält der/die Fahrzeughalter/in Fahrzeugpapiere, Kennzeichen und Nummernschild
- persönliches Erscheinen durch Fahrzeughalter/Vertreter nötig
- keine Zulassung bei rückständigen Gebühren aus vorherigen Zulassungsvorgängen über EUR 5,00
- kein Online-Antrag möglich
- es fallen Gebühren an
- zuständig: örtliche Zulassungsbehörde
Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
keine
Es fallen Kosten an.
- für Privatpersonen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- für juristische Personen/Unternehmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
- Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
- Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
- Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
- Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Rechtsgrundlage
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Fahrzeug- und Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet KFZ-Zulassung
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3677
+49 3904 7240-3670
strassenverkehr[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt/sachgebiet-kfz-zulassung
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Haldensleben)
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr (nur Standort Oschersleben)
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal ST