Abfallgebühr zahlen
Abfallgebühr zahlen
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle beziehungsweise die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Kurztext
Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle beziehungsweise die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Schwimmbadstraße 2A
39326 Wolmirstedt, Stadt
039201 7033-160
039201 7033-29
www.ks-boerde.de
Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal ST