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Wilden Müll melden

Wilden Müll melden

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Kurztext

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

 

keine

 

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

 

Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

 

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Herr Christoph Hache

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe


039204 781145

Herr Christoph Hache

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe


039204 781145
hache[at]hohe-boerde.de
Zimmer: 12 (EG rechts)

Herr Lars König

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe


039204 781144

Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4456
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-abfallueberwachung

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Thomas Kretschmer

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung


+49 3904 7240-4342
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de

Herr Thomas Kretschmer

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung


+49 3904 7240-4342
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST