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Abwasserabgabe zahlen

Abwasserabgabe zahlen

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Kurztext

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland eine Abwasserabgabe erhoben.

 

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

 

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.

  • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
  • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

 

Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

 

Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

 

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Rechtsgrundlage

Abwasserabgabengesetz (AbwAG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Abwasserverordnung (AbwV)

 

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
  • gegebenenfalls Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser

Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2862
0345 514-2798
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift:
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Herr Gernot Kruse

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser


0345 514-2862
0345 514-2798
gernot.kruse[at]lvwa.sachsen-anhalt.de

Herr Gernot Kruse

Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser


0345 514-2862
0345 514-2798
gernot.kruse[at]lvwa.sachsen-anhalt.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST