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Abholung von Papierabfällen anmelden

Abholung von Papierabfällen anmelden

Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Kurztext

    • Papierabfälle Abholung Anmeldung
    • Regelungen zur Abholung von Papierabfällen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben
    • Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
    • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

     

    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

     

    Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

    Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

    • Zeitungen/Zeitschriften
    • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
    • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
    • Schulmaterial aus Papier
    • Broschüren/Bücher
    • Unbeschichtetes Geschenkpapier
    • Eierkartons
    • Geschenkkartons

    Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

    • Getränkekartons
    • Tapeten
    • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
    • Selbstdurchschreibepapiere
    • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
    • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
    • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
    • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

    Rechtsgrundlage

    § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

     


    Ansprechpartner

    Kommunalservice Landkreis Börde AöR

    Schwimmbadstraße 2A
    39326 Wolmirstedt, Stadt
    039201 7033-160
    039201 7033-29
    www.ks-boerde.de

    Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

    Herr Manuel Ballerstedt

    Mitarbeiter Kommunalservice Landkreis Börde AöR


    Herr Dennis Schulze

    Mitarbeiter Kommunalservice Landkreis Börde AöR


    Herr Manuel Ballerstedt

    Mitarbeiter Kommunalservice Landkreis Börde AöR


    Herr Dennis Schulze

    Mitarbeiter Kommunalservice Landkreis Börde AöR


    Quelle der Inhalte: Landesportal ST