Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung.
Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend
- Antrag auf Ausnahme zum Verbot zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gemäß VV VV GK Nr. 1.3 zu § 44 Landeshaushaltsordnung
- Antrag auf eine Zuwendung zur Förderung von Sachkosten und für Ausstattungen von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gemäß der Richtlinie des Landkreises Börde zur Jugendförderung
- Antrag auf Förderung von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß der Förderrichtlinie der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde
- Antrag auf Mobilitätskostenübernahme für eine geplante Fahrt im Rahmen der sozialpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Kinder und Jugend
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1619
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de/landesjugendamt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendförderung
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-56605
jugend[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/jugendamt
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Herr Matthias Schlitte
Mitarbeiter Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendförderung
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-51470
jugend[at]landkreis-boerde.de
Herr Matthias Schlitte
Mitarbeiter Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendförderung
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-51470
jugend[at]landkreis-boerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST