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Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Sie wollen sich die Kosten für die Schülerbeförderung Ihres Kindes erstatten lassen? Lesen Sie hier, die wichtigsten Informationen.

Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.

Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform unter Umständen erstatten lassen.

In folgenden Fällen besteht Anspruch der Schülerinnen und Schüler eines Gebietes auf eine zumutbare Beförderung oder der jeweiligen Erziehungsberechtigten auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen durch die zuständigen Träger der Schülerbeförderung:

  • Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis einschließlich der 10. Klasse oder
  • Besuch einer Förderschule oder
  • Teilnahme am Berufsvorbereitungsjahr oder
  • Teilnahme am ersten Schuljahrgang derjenigen Berufsfachschulen, zu deren Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört

und,

  • Überschreitung der vom Träger der Schülerbeförderung bestimmten Mindestentfernung oder
  • beim Vorliegen einer Behinderung unabhängig von einer Mindestentfernung.

In bestimmten Fällen besteht auch dann ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.

Kurztext

Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt bietet für Schüler und Schülerinnen in der Regel Beförderungsmöglichkeiten zu der nächstliegenden Schule an. Ist jedoch keine Beförderung organisiert, können die entstandenen Fahrtkosten erstattet werden.

 

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.

 

Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.

 

Keine.

 

Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.

 

  • Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
  • durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird keine Schülerbeförderung angeboten.

Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie.

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

§71 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)

 

Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.

Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.

Weitere Informationen

In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:

  • Besuch der Schuljahrgänge 11 und 12 eines Gymnasiums, Besuch der Schuljahrgänge 11 bis 13 einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Freien Waldorfschule oder
  • Besuch einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule oder eines Beruflichen Gymnasiums.

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Amt für Bildung - Sachgebiet Schulische Bildung

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1411
+49 3904 7240-51420
schulen-kultur[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/amt-fuer-bildung/sg-schulische-bildung

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Monique Michl

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Bildung - Sachgebiet Schulische Bildung


+49 3904 7240-1411
+49 3904 7240-51420
schulen-kultur[at]landkreis-boerde.de

Frau Monique Michl

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Bildung - Sachgebiet Schulische Bildung


+49 3904 7240-1411
+49 3904 7240-51420
schulen-kultur[at]landkreis-boerde.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST