Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Informieren Sie sich hier über die Grundschule.
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
Kurztext
Alle Kinder werden mit Beginn der Schulpflicht in die Grundschule aufgenommen. Dort werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs.
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
keine
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Information zur Nachweispflicht nach dem Masernschutzgesetz
Ansprechpartner
Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Bildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal ST