Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
Ihr Kind befindet sich im Abschlussjahrgang der Grundschule und Sie denken nun über die weiterführende Schulform nach? Dann könnte die Gesamtschule eine Option für Sie und Ihr Kind sein.
In der Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. beziehungsweise 13. Schuljahrganges unterrichtet.
An der Gesamtschule können Sie folgende Schulabschlüsse erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Realschulabschluss
- Abitur
Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt. Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung.Die Gesamtschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung. Diese Schwerpunktbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Sie wird in integrativer oder kooperativer Form geführt.
Kooperative Form:
Die Gesamtschule in kooperativer Form führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Vom Schuljahrgang 5 an erhalten Sie Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen. Der schulformspezifische Unterricht überwiegt. An der kooperativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 12 Jahren.
Integrative Form:
Die Gesamtschule in integrativer Form ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem alle Abschlüsse. In einer integrativen Gesamtschule müssen Sie sich nicht vorab für eine Schulform entscheiden. Die Schuljahrgänge 7 bis 10 werden im Klassenverband unterrichtet. Die Anzahl der Fächer nimmt mit den Jahrgangsstufen zu. . Die Kurse werden nach Leistung und Neigung der Schülerinnen und Schüler gebildet. Ab dem 9. Schuljahrgang können Sie sich für einen Gymnasialzweig entscheiden. An der integrativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 13 Jahren.
Kurztext
- Gesamtschule Aufnahme
- In der Gesamtschule werden Schüler des 5. bis 12. beziehungsweise 13. Schuljahrganges unterrichtet. Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt.
- Es wird zwischen kooperativer und integrativer Gesamtschule unterschieden:
- Die Gesamtschule in kooperativer Form führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Vom Schuljahrgang 5 an wird der Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen erteilt, wobei der schulformspezifische Unterricht überwiegt.
- Die Gesamtschule in integrativer Form ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen (Hauptschulabschluss bis Abitur) führen. Die Schuljahrgänge 7 bis 10 werden im Klassenverband und in einer mit den Jahrgangsstufen zunehmenden Anzahl von Fächern in Kursen unterrichtet, die nach Leistung und Neigung der Schüler gebildet werden. Ab dem 9. Schuljahrgang kann ein Gymnasialzweig eingerichtet werden.
- Eltern mit Kindern im 4. Schuljahrgangerhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Eltern versammlung, schriftliche Information durch die Schule)
- individuelle Beratung zur weiteren Schullaufbahn
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Erhalt der Schullaufbahnempfehlung und des Formulars zur Schullaufbahnerklärung
- Eintrag der gewählten Schulform (Gesamtschule) in das Formular zur Schullaufbahnerklärung und Abgabe der Schullaufbahnerklärung an der derzeit besuchten Grundschule
- schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule über Aufnahme an der Gesamtschule
- Aufnahmebedingungen:Erfolgreicher Besuch der Grundschule Wenn die Zahl der Anmeldungen, die der möglichen Aufnahmen übersteigt, regelt der Schulträger ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch Satzung, dabei sind Losverfahren explizit zulässig .
- Unterlagen: Halbjahreszeugnis, Formular zur Schullaufbahnerklärung
- keine Gebühren
- Bearbeitungsdauer: ca. 2 -3 Monate
- Es ist auch ein späterer Wechsel an die Gesamtschule möglich. Verweis auf Wechsel in eine andere Schulart beantragen.
- zuständig: Grundschule, die das Kind derzeit besucht
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
keine
- Halbjahreszeugnis
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Wenn es mehr Anmeldungen als Schulplätze gibt, wählt der Schulträger die Schüler aus (zum Beispiel durch Losverfahren). Dieses Auswahlverfahren darf nicht benachteiligen.
Rechtsgrundlage
§ 5a Schulgesetz Saschen-Anhalt (SchulG LSA)
§ 34 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
§ 2 Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO)
Aufnahme an weiterführenden Schulen
Ansprechpartner
Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt
Ministerium für Bildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal ST