Abendsekundarschule Aufnahme anmelden
Abendsekundarschule Aufnahme anmelden
Sie wollen Ihren Abschluss nachholen? Informieren Sie sich hier, welche Möglchkeiten Ihnen die Abendsekundarschule bietet.
Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:
- die Abendsekundarschule (Abendrealschule),
- das Abendgymnasium und
- das Kolleg.
Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen geführt. Dort können Sie den Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und den erweiterten Realschulabschluss erwerben.
Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre (Vorkurs, 1. und 2. Schuljahr).
Kurztext
Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen geführt. Dort können Sie den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss und den erweiterten Realschulabschluss erwerben.
Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre (Vorkurs, 1. und 2. Schuljahr).
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.
Anmeldungen für den Vorkurs: bis zum 01. Dezember
Anmeldung für das 1. oder 2. Schuljahr: bis zum 01. April
keine
- ein formloser Bewerbungsantrag
- letztes Zeugnis der allgemein bildenden Schulen in beglaubigter Kopie
Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.
Sie können an der Abendsekundarschule aufgenommen werden, wenn Sie bei Eintritt in die Abendklasse, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet das Landesschulamt.
- In den Vorkurs können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 8. Klasse der Sekundarschule oder ein gleichwertiges Zeugnis haben. Wenn Sie das geforderte Abgangszeugnis nicht besitzen, können Sie nach einem Eignungsgespräch aufgenommen werden.
- In das 1. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 9. Klasse oder den Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss haben.
- In das 2. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie den qualifizierten Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss oder einem dem Realschulabschluss geleichwertigen Abschluss haben.
- Sie können auch in das 2. Schuljahr aufgenommen werden, wenn Sie bereits einmal in das 2. Schuljahr aufgenommen worden und die Abendsekundarschule ohne Abschlussprüfung abgebrochen haben. Dies müssen Sie dann begründen.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Landesschulamt
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 56701
poststelle[at]lscha.mk.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Bildung
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal ST