Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Abendsekundarschule Aufnahme anmelden

Abendsekundarschule Aufnahme anmelden

Sie wollen Ihren Abschluss nachholen? Informieren Sie sich hier, welche Möglchkeiten Ihnen die Abendsekundarschule bietet.

Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:

  • die Abendsekundarschule (Abendrealschule),
  • das Abendgymnasium und
  • das Kolleg.

Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen geführt. Dort können Sie den Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und den erweiterten Realschulabschluss erwerben.

Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre (Vorkurs, 1. und 2. Schuljahr).

Kurztext

Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen geführt. Dort können Sie den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss und den erweiterten Realschulabschluss erwerben.

Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre (Vorkurs, 1. und 2. Schuljahr).

 

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.

 

Anmeldungen für den Vorkurs: bis zum 01. Dezember

Anmeldung für das 1. oder 2. Schuljahr: bis zum 01. April

 

keine

 

  • ein formloser Bewerbungsantrag
  • letztes Zeugnis der allgemein bildenden Schulen in beglaubigter Kopie

Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.

 

Sie können an der Abendsekundarschule aufgenommen werden, wenn Sie bei Eintritt in die Abendklasse, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet das Landesschulamt.

  • In den Vorkurs können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 8. Klasse der Sekundarschule oder ein gleichwertiges Zeugnis haben. Wenn Sie das geforderte Abgangszeugnis nicht besitzen, können Sie nach einem Eignungsgespräch aufgenommen werden.
  • In das 1. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 9. Klasse oder den Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss haben.
  • In das 2. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie den qualifizierten Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss oder einem dem Realschulabschluss geleichwertigen Abschluss haben.
  • Sie können auch in das 2. Schuljahr aufgenommen werden, wenn Sie bereits einmal in das 2. Schuljahr aufgenommen worden und die Abendsekundarschule ohne Abschlussprüfung abgebrochen haben. Dies müssen Sie dann begründen.

Rechtsgrundlage

§ 7 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Schulen des zweiten Bildungsweges | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018

§ 82 Abs. 2 SchulG LSA Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Schulbehörden | Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. ... | gültig ab: 01.08.2018

ASekVO Landesnorm Sachsen-Anhalt | Verordnung über Abendklassen an Sekundarschulen (ASekVO) vom 28. Februar 2005 | gültig ab: 05.03.2005

 


Ansprechpartner

Landesschulamt

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 56701
poststelle[at]lscha.mk.sachsen-anhalt.de

Ministerium für Bildung

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST