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Freie Waldorfschulen

Freie Waldorfschulen

Die Freien Waldorfschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, an denen nach der von Rudolf Steiner begründeten Waldorfpädagogik unterrichtet wird.


Die Schulzeit dauert in der Regel zwölf Jahre. Nach der 12. beziehungsweise 13. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss als Grundlage für berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge sowie der Erweiterte Realschulabschluss als Berechtigung zum Eintritt in die 11. Klasse des Gymnasiums oder ins 13. Schuljahr der Waldorfschule. Die Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse legen dazu die gleichen Prüfungen ab wie an Sekundarschulen.
  • Abitur: Im 13. Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler auf die Abiturprüfung vorbereitet. In vier schriftlichen und vier mündlichen Prüfungen wird das Abitur abgelegt und staatlich anerkannt.

Neben öffentlichen Zuschüssen wird der Schulhaushalt Freier Waldorfschulen über Schulgelder finanziert. Die Höhe des Schulgeldes wird durch den jeweiligen Träger der Freien Waldorfschule festgelegt.

Das Landesschulamt Sachsen-Anhalt ist die Aufsichtsbehörde für die Freien Waldorfschulen.

Landesschulamt

Schulen in freier Trägerschaft - Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

 


Ansprechpartner

Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

Landesschulamt

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 56701
poststelle[at]lscha.mk.sachsen-anhalt.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST