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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.

Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Zu den Schwerpunktaufgaben gehören u. a.

  • Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (Begleitende Hilfen im Arbeitsleben)
  • der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Integrationsprojekte
  • Widerspruchsausschuss
  • Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Kurztext

Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

 

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt (Referat 608 - Integrationsamt).

 

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Es ist eine formlose Beantragung möglich. Spezielle Antragsvordrucke für Leistungen der Begleitenden Hilfe und für das Zustimmungsverfahren bei Kündigungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Integrationsamt

Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1672
0345 514-1609
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de/integrationsamt

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST