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Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Folgende Voraussetzungen gibt es:

  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • BAföG
  • Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder Sie empfangen Blindenhilfe.

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie außerdem als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des regulären Beitrags überschreiten.

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
  • Befreiung bei Bezug von:
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • BAföG
  • Grundsicherung
  • Blindenhilfe.
  • Taubblinde
  • Besonderer Härtefall bei niedrigem Einkommen
  • Schriftlicher Antrag notwendig
  • Formular Online verfügbar
  • Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

 

Sie müssen die Befreiung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

 

  • bei Empfang von Sozialleistungen:
    • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
  • bei Taubblindheit:
    • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ oder
    • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
  • bei Empfang von Blindenhilfe:
    • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • bei Härtefällen:
    • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
    • bedarfsweise weitere Nachweise

Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.

Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

 

  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder empfangen Blindenhilfe.

Rechtsgrundlage

§ 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

 

Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung

Weitere Informationen

Wenn Sie eine Befreiung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

 


Ansprechpartner

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln, Stadt
+49 221 50610
www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html

Postanschrift:
50401 Köln, Stadt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


+49 1806 999-55510
+49 1806 999-55501
www.rundfunkbeitrag.de

Postanschrift:
50656 Köln, Stadt

Erreichbarkeit der Hotline:

Mo. 07:00 - 19:00 Uhr
Di. 07:00 - 19:00 Uhr
Mi. 07:00 - 19:00 Uhr
Do. 07:00 - 19:00 Uhr
Fr. 07:00 - 19:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST