Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:
- Alter des Kindes
- Entwicklungsstand Ihres Kindes
- Bindungen Ihres Kindes
- Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen
Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht.
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen.
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Kurztext
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Nach Beratung auf Antrag
- Eltern werden bei der Wahl der Pflegefamilie einbezogen
- Hilfeplangespräch notwendig
- Zuständige Stelle: Jugendamt
Jugendamt
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage
§ 33 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Soziale Dienste
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-56602
jugend[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/jugendamt
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Herr Dennis Döbber
Mitarbeiter Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Soziale Dienste
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-51470
jugend[at]landkreis-boerde.de
Herr Dennis Döbber
Mitarbeiter Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Soziale Dienste
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-51470
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST