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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wohnen
  • Finanzen
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung
  • Förderung privater Kontakte und Hobbies
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Mobilität
  • Elternschaft
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung
  • Arbeit

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.

Kurztext

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung
  • Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich eingeschränkt oder von einer Behinderung wesentlich bedroht sind, können Unterstützung erhalten
  • Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen die Lebenssituation von Menschen mit (drohenden) wesentlichen Behinderungen verbessern und eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Der Umfang der Leistungen ist abhängig vom individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten.
  • Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Gruppen eingeteilt:
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe
  • Die Leistungen bestimmen sich nach dem individuellen Bedarf.
  • Möglichkeiten zur Beratung bieten die Träger der Eingliederungshilfe und die Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB ®)
  • zuständige Behörden: Landkreise, kreisfreie Städte und große selbstständige Städte als Träger der Eingliederungshilfe

 

Ein Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe ist beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt zu stellen.

Sie können den Antrag aber auch bei ihrer Gemeinde oder einem Sozialleistungsträger abgeben. Diese sind verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

 

Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

 

kostenlos

 

  • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
  • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

 

Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

  • Sie eine Behinderung haben oder
  • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
  • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.

Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

Rechtsgrundlage

§§ 90 fortfolgende Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Teil 2, SGB IX)

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Eingliederungshilfe

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4150
+49 3904 7240-52666
soziales[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/amt-fuer-soziales-und-integration/sachgebiet-eingliederungshilfe

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Sprechzeiten:

Dienstag
09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Frau Gabriele Böttcher

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Eingliederungshilfe


+49 3904 7240-2302
+49 3904 7240-52302
soziales[at]landkreis-boerde.de

Frau Gabriele Böttcher

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Soziales und Integration - Sachgebiet Eingliederungshilfe


+49 3904 7240-2302
+49 3904 7240-52302
soziales[at]landkreis-boerde.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST