Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen

Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

Wenn ein Baum als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ in einem bebauten Ortsteil oder innerhalb einer Allee geschützt ist, müssen Sie zum Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Kurztext

  • Verbot der Beseitigung oder Veränderung von geschützten Landschaftsbestandteilen (zum Beispiel Alleen) Ausnahmegenehmigung
  • Zum Fällen von besonders geschützten Bäumen („geschützter Landschaftsbestandteil“) ist Ausnahmegenehmigung erforderlich
  • Zuständig: Untere Naturschutzbehörde oder Gemeinden (beim Vorliegen einer Baumschutzsatzung)

 

Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde.

Liegt in Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrer Stadt eine Baumschutzsatzung vor, wenden Sie sich zudem bitte an Ihre Gemeinde.

 

- soweit vorhanden Baumschutzverordnung des Landkreises

- soweit vorhanden Baumschutzsatzung der Gemeinde beziehungsweise kreisfreien Städte

§ 29 Bundesnaturschutzgesetz

§ 67 Bundesnaturschutzgesetz

§ 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz

§ 21 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt - Schutz der Alleen

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bauhof

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-640
039204 781-430
bauhof[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Herr Christoph Weidig

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bauhof


039204 781640

Herr Christoph Weidig

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bauhof


039204 781640

Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4146
+49 3904 7240-56100
naturschutz-forsten[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-naturschutz-und-forsten

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Ulrike Kausche

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten


Frau Ulrike Kausche

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten


Quelle der Inhalte: Landesportal ST