Bildungsabschlüsse aus der DDR im Hochschulbereich anerkennen lassen
Bildungsabschlüsse aus der DDR im Hochschulbereich anerkennen lassen
Absolventen, die über einen Abschluss einer Hoch-, Fach- oder Ingenieurschule beziehungsweise einer kirchlichen Bildungseinrichtung der ehemaligen DDR verfügen, die ihren Sitz auf dem Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt hatte oder hat, können die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag und gegebenenfalls die auf der Feststellung basierende Nachdiplomierung beantragen.
Das Antragsformular und die Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter Formulare.
Kurztext
Absolventen, die über einen Abschluss einer Hoch-, Fach- oder Ingenieurschule beziehungsweise einer kirchlichen Bildungseinrichtung der ehemaligen DDR verfügen, die ihren Sitz auf dem Gebiet des heutigen Landes Sachsen-Anhalt hatte oder hat, können - soweit der Hochschulabschluss bis Ende 1993 und der Fach- und Ingenieurschulabschluss bis Ende 1990 erworben wurde - die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag und gegebenenfalls die auf der Feststellung basierende Nachdiplomierung beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Es müssen keine Antragsfristen beachtet werden.
Je nach erworbenem Abschluss, sind nachfolgende Unterlagen dem formlosen Antrag beizufügen:
1. Hochschulabschluss mit Diplom oder ohne Diplom und Promotion
- Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde, Promotionsurkunde,
- Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel,
- unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung
2. Hochschulabschluss ohne Diplom (Nachdiplomierung)
- Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde,
- Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel
- unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung
3. Fach- und Ingenieurschulabschluss (Nachdiplomierung)
- Antragsformular für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen der ehemaligen DDR im Hochschulbereich i.S.d. Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrages,
- amtlich beglaubigte Kopie des Fach- beziehungsweise Ingenieurschulzeugnisses mit Zensurenspiegel und Urkunde,
- Kopie der Eheurkunde bei Namenswechsel,
- tabellarischer beruflicher Werdegang nach Studiumabschluss,
- amtlich beglaubigte Kopie über eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit, d.h. ein Berufstätigkeitnachweis in der studierten Fachrichtung auf dem Niveau des Fach- beziehungsweise Ingenieurschulabsolventen durch Auszug aus dem SV-Buch incl. Seite mit den persönlichen Daten oder qualifiziertes Arbeitszeugnis; bei selbstständiger Tätigkeit durch den Steuerberater ein Originalschreiben mit den Aussagen zu dem ausgeübten Gewerbe, Zeitraum, Tätigkeiten des Fachschulabsolventen. Kindererziehungszeiten zählen nicht zur einschlägigen Berufstätigkeit.
- unterzeichnete Informationserklärung zur Datenschutzgrundverordnung
4. Bei sonstigen Abschlüssen wie Diplompädagoge ohne Lehrbefugnis, Ingenieur- beziehungsweise Ökonompädagoge, Ingenieur für Brandschutz, Fachingenieur usw. wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular mit Kontaktdaten und den entsprechenden Anlagen an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
- Anerkennung als operationstechnische Assistentin oder operationstechnischer Assistent mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen gleichwertigen Ausbildung als Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferin beantragen
Ansprechpartner
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-1950
0391 567-1964
pr[at]mwu.sachsen-anhalt.de
www.mwu.sachsen-anhalt.de/
Frau Eckert
Mitarbeiter Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
0391 5674471
0391 5674795
anke.eckert[at]mw.sachsen-anhalt.de
Frau Eckert
Mitarbeiter Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
0391 5674471
0391 5674795
anke.eckert[at]mw.sachsen-anhalt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST