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elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken

elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken

Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet.

Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen in erster Linie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung aber auch Informationen zu vielen Steuervordrucken. Die elektronische und teilweise auch bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Mit „ELSTER: Ihr Online-Finanzamt“ können Sie viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigen. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheide Abgleich.

Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen z.B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung. Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z.B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

Kurztext

Steuererklärungen können auf der Internetseite www.elster.de elektronisch übermittelt werden. Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereine und Organisationen erhalten dort auch Informationen zur Steuererklärung und zu Steuervordrucken. Für die Abgabe der Steuererklärung auf Papier können die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen werden.

 

§§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)

§§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)

§ 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)

§ 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)

§ 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)

 

Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.

Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

ELSTER Portal

Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung

 


Ansprechpartner

Finanzamt Haldensleben

Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4820
+49 3904 482200
www.elster.de/eportal/wizard/nichtsteuerlichenachricht-4

Postanschrift:
Postfach 100209
39332 Haldensleben, Stadt

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Ministerium der Finanzen

Editharing 40
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
www.mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST