Gaststättengewerbe Überwachung
Gaststättengewerbe Überwachung
Mit der Leitung eines Gaststättenbetriebes beauftragte Personen und dort Beschäftigte haben der zuständigen Behörde auf Verlangen die für die Überwachung des Gewerbes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich zu erteilen.
Die mit der Überwachung des Betriebes beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen, sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen zu lassen und in diese Einsicht zu nehmen.
Auskunftspflichtige haben die Maßnahmen der Behörde zu dulden.
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinden und kreisfreien Städte.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Nachschau eines Gaststättenbetriebes ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgmeinen Gebührenordnung des Landes Sachen-Anhalt.
Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA)
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST