Register über Abfall führen
Register über Abfall führen
Gefährliche Abfälle
Wer gefährliche Abfälle entsorgen möchte, muss über deren Verbleib ein Register beziehungsweise bestimmte Nachweise führen.
Das Register beziehungsweise die zu führenden Nachweise belegen die Entsorgungsvorgänge der gefährlichen Abfälle. Die Pflicht zur Führung des Registers trifft Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie alle Entsorger von gefährlichen Abfällen.
Die Pflicht zur Führung von Nachweisen trifft denselben Personenkreis mit Ausnahme von Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen.
Nichtgefährliche Abfälle
In Einzelfällen kann die zuständige Behörde anordnen, dass auch Register beziehungsweise Nachweise über den Verbleib nichtgefährlicher Abfälle geführt werden müssen.
Abfallentsorger müssen in jedem Fall auch ein Register über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen führen.
Form der Nachweisführung
Die Register und Nachweise müssen in elektronischer Form geführt werden; lediglich bei der Führung von Registern über die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen ist die elektronische Form freigestellt.
Private Haushalte
Für private Haushalte gelten diese Pflichten nicht.
Kurztext
Wer gefährliche Abfälle entsorgen möchte, muss über deren Verbleib ein Register beziehungsweise bestimmte Nachweise führen.
In bestimmten Fällen gilt das auch für denjenigen, der nichtgefährliche Abfälle entsorgen möchte.
Für private Haushalte gelten diese Pflichten nicht.
Das Landesverwaltungsamt ist für die Überwachung zuständig.
§ 49 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 23 Nachweisverordnung
§ 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 2 Nachweisverordnung
§ 49 Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Ansprechpartner
Kommunalservice Landkreis Börde AöR
Schwimmbadstraße 2A
39326 Wolmirstedt, Stadt
039201 7033-160
039201 7033-29
www.ks-boerde.de
Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2154
0345 514-2466
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Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST