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Schwerbehindertenausweis beantragen

Schwerbehindertenausweis beantragen

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.

Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
  • Anspruch auf Zusatzurlaub
  • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkplätzen
  • Parkerleichterungen
  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen

Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl – Blind
  • Gl – Gehörlos
  • RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • TBl – Taubblind

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.

Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

Kurztext

  • Schwerbehindertenausweis beantragen
  • der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
  • mit einem Schwerbehindertenausweis können bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, z.B.
    • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
    • Anspruch auf Zusatzurlaub
    • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
    • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
    • Benutzung von Behindertenparkplätzen
    • Parkerleichterungen
    • Rundfunkgebührenbefreiung
    • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
  • Behinderungsgrad mindestens 50 ist nachzuweisen
  • Lichtbild oder Passfoto ab 10. Lebensjahr notwendig
  • bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf muss ein neuer Ausweis beantragt werden
  • Antrag ist kostenlos
  • zuständig: zuständige Landesbehörde

 

Es gibt keine Frist.

 

  • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
  • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
  • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten)

 

  • Sie haben einen Feststellungbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50.
  • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

Rechtsgrundlage

§ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

 

Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.

 


Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren

Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale), Stadt
0345 514-3350
0391 567-2357
schwerbehindertenrecht37[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/

Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!

Terminvereinbarung in Schwerbehindertenangelegenheiten:
Magdeburg: Tel.: (0391) 567-2680
Halle (Saale): Tel.: (0345) 514-3350

oder online unter:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/soziales/

Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST