Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Verwendung des Wappens des Landes Sachsen-Anhalt beantragen

Verwendung des Wappens des Landes Sachsen-Anhalt beantragen

Das Wappen des Landes Sachsen-Anhalt wird in einem Halbrundschild geführt.

Der Schild ist geteilt. Der obere Teil wird vom alten Provinzialwappen der preußischen Provinz Sachsen bestimmt; er zeigt die Farben gold-schwarz in neunfacher Teilung, schräg rechts belegt mit grünem Rautenkranz; im linken oberen Drittel befindet sich ein silbernes Freifeld mit dem rechtsblickenden goldbewehrten schwarzen Adler.
Der untere Schildteil repräsentiert den Landesteil Anhalt; er zeigt auf silbernem Grund einen auf roter Zinnenmauer schreitenden schwarzen Bären. Das Landeswappen wird auf der Landesdienstflagge, den Siegeln der Behörden des Landes und auf Amtsschildern abgebildet.

Das Landeswappen von Sachsen-Anhalt ist nach seiner historischen und rechtlichen Funktion grundsätzlich staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Verwendung für wirtschaftliche und private Zwecke ist nicht zulässig.

Die Landesregierung hat daneben ein Landessymbol geschaffen. Dieses kann von jedermann genehmigungs- und kostenfrei benutzt werden, um die Zugehörigkeit zu Sachsen-Anhalt oder die Verbundenheit mit dem Land oder die Herkunft von Handelsprodukten zu dokumentieren.

Informationen zum Wappen, Flagge, Symbol und Siegel

Informationen zu den Wappenzeichen des Landes Sachsen-Anhalt

 

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

 


Ansprechpartner

Ministerium für Inneres und Sport

Halberstädter Straße 2, am 'Platz des 17. Juni'
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-5504
0391 567-5519
pressestelle[at]mi.sachsen-anhalt.de
mi.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST