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Einkommensteuer zahlen

Einkommensteuer zahlen

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z.B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus:

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen,
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen in § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) genannten Einkünften (z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).

 

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

 

Hier finden Sie Vordrucke, Merkblätter und Informationen zur Einkommenssteuer

Weitere Informationen

Damit Steuererklärungen einfacher bearbeitet werden können, haben die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten an die Finanzämter entwickelt. Bürgerinnen und Bürger, die für das Ausfüllen ihrer Steuererklärungen keine weitere Hilfe benötigen, können das von der Verwaltung kostenlos bereitgestellte digitale Elster Formular nutzen.

Die Elektronische Steuererklärung, die Elster-Software, wird auch kommerziellen Anbietern zur Einbindung in Steuer-, Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware kostenlos zur Verfügung gestellt.

Einkommensteuererklärung und mehr mit ELSTER

Die Abgabe einer Steuererklärung ist auch elektronisch (ohne Papier) über „Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ möglich. Persönliche Daten liegen bereits elektronisch vor und können per Mausklick in die Erklärung übernommen werden. Vorteile sind zudem die voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung und die elektronische Übermittlung des Steuerbescheides in das persönliche ELSTER-Konto. ELSTER Online

Bürger mit Renten- und/oder Pensionseinkünften können für ihre Steuererklärung einfachELSTER nutzen. Dafür wird zuerst eine Zugangsnummer beantragt. Diese wird per Post zugesandt. Wer die Zugangsnummer bekommen hat, kann mit einfachELSTER starten und die Einkommensteuererklärung online ausfüllen und abgeben. Eine voraussichtliche Steuerberechnung zur Steuererklärung ist hier nicht möglich.

„Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“

ELSTER Online

einfachELSTER

weitere Informationen zu ELSTER

 


Ansprechpartner

Finanzamt Haldensleben

Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4820
+49 3904 482200
www.elster.de/eportal/wizard/nichtsteuerlichenachricht-4

Postanschrift:
Postfach 100209
39332 Haldensleben, Stadt

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST